Verstehen.
Bewerten.
Entscheiden.
Ökonomische Expertise im Gesundheitswesen
Seit über 25 Jahren steht das Sachverständigeninstitut Prof. Dr. Merk für unabhängige und seriöse ökonomische Kompetenz. Wir liefern klare Analysen für die richtigen Entscheidungen.
Von der Bewertung einzelner Praxen bis zur Begleitung komplexer Transaktionen: Unsere Gutachten und Beratungen verbinden betriebswirtschaftliche Methodik mit tiefer Kenntnis des Gesundheitsmarkts.
LEISTUNGEN GUTACHTEN
Gutachterliche Expertise
Belastbare Werte und Analysen für Transaktionen, Konfliktfälle, steuerliche Anlässe und gerichtliche Verfahren.
Praxis- und MVZ-Bewertung
Die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) ist stark durch den individuellen Charakter der jeweiligen Einrichtung geprägt. Neben dem ausgeprägten Personenbezug sind insbesondere die Fachrichtung, die Organisationsstruktur sowie die Größenklasse der Praxis maßgeblich für eine sachgerechte Bewertung.
Das Spektrum unserer Bewertungen reicht von kleinen psychotherapeutischen Einzelpraxen bis hin zu großen radiologischen MVZ mit mehr als 20 Ärzten und mehreren Standorten. Jede Praxis und jedes MVZ ist damit ein eigenständiges Bewertungsobjekt mit spezifischen wirtschaftlichen und strukturellen Rahmenbedingungen.
Standardisierte Verfahren nach „Schema F“ werden dieser Vielfalt nicht gerecht und können zu erheblichen Bewertungsverzerrungen führen. Eine belastbare Bewertung setzt daher stets eine sorgfältige, einzelfallbezogene Analyse voraus.
Unternehmensbewertung
Im Gesundheitswesen existiert eine Vielzahl von Unternehmensformen, bei denen der Personenbezug nur eine untergeordnete Rolle spielt. Diese Bewertungsobjekte unterscheiden sich von Arzt- und Zahnarztpraxen insbesondere dadurch, dass der Unternehmenswert überwiegend durch Struktur, Skalierung, Verträge, Technologie und Organisation geprägt ist – und deutlich weniger durch einzelne Leistungsträger.
Eine „klassische“ Unternehmensbewertung ist insbesondere bei größeren Unternehmen im Gesundheitswesen angezeigt, etwa bei Akut- und Fachkliniken, Rehabilitationskliniken sowie Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten. Gleiches gilt für medizintechnische und pharmazeutische Unternehmen sowie für Handels- und Versorgungsunternehmen wie Apotheken, Sanitätshäuser, Homecare-Anbieter oder medizinische Großhändler.
Schadensermittlung
Schadensermittlungen im Gesundheitswesen umfassen die wirtschaftliche Bewertung von Schäden aus unterschiedlichen Ursachen, etwa Betriebsunterbrechungen, Haftungsfällen oder der Berufsunfähigkeit von Leistungsträgern sowie Beeinträchtigungen des Betriebs oder der Berufsausübung.
Im Mittelpunkt steht dabei die Quantifizierung der wirtschaftlichen Auswirkungen auf Praxis-, Klinik- oder Unternehmensstrukturen. Neben kurzfristigen Ertragseinbußen sind insbesondere mittel- und langfristige Folgen für Umsatz, Kostenstruktur und die organisatorische Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen.
Ein wirtschaftlicher Schaden kann zudem durch eine vorzeitige oder zwangsweise Veräußerung eines Unternehmens entstehen, wenn hieraus ein Wertverlust gegenüber einer regulären Verwertung resultiert. Ziel ist eine nachvollziehbare und belastbare Grundlage zur Regulierung und Entscheidungsfindung im jeweiligen Schadensfall.
Betriebsanalysen
Betriebsanalysen dienen der betriebswirtschaftlich fundierten Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Unternehmen im Gesundheitswesen. Analysiert werden insbesondere Ertrags- und Kostenstrukturen, Leistungs- und Prozesskennzahlen sowie Auslastungs- und Effizienzparameter unter Berücksichtigung der jeweiligen versorgungs- und vergütungsrechtlichen Rahmenbedingungen.
Im Fokus stehen häufig Fragestellungen der wirtschaftlichen Tragfähigkeit, insbesondere im Zusammenhang mit Existenzgründungen, Investitionsentscheidungen, Expansionsvorhaben sowie Restrukturierungs- und Sanierungssituationen. Dabei wird beurteilt, ob ein nachhaltiger wirtschaftlicher Betrieb unter den gegebenen strukturellen und regulatorischen Bedingungen realistisch darstellbar ist.
Darüber hinaus beurteilen wir Fragestellungen der Drittvergleichsfähigkeit von Vorteilen im Zusammenhang mit Kooperationen unter besonderer Beachtung der §§ 299a, 299b StGB. Hierbei steht die Prüfung im Vordergrund, ob vertragliche oder kooperative Gestaltungen dem Maßstab der Fremdüblichkeit entsprechen.
Ziel ist stets die Erarbeitung einer belastbaren, nachvollziehbaren Entscheidungs- und Beurteilungsgrundlage mit hoher Aussagekraft für interne, außergerichtliche und gerichtliche Fragestellungen.
LEISTUNGEN CONSULTING
Beratungsexpertise
Vom Gutachten zur Umsetzung: Wir begleiten Transaktionen, Kooperationen und strategische Weichenstellungen.
M&A-Consulting
M&A-Beratung umfasst die Begleitung von Praxiskäufen und -verkäufen, Beteiligungen und Nachfolgeregelungen im Gesundheitswesen. Neben der Suche nach geeigneten Käufern oder Kaufobjekten steht die Strukturierung von Transaktionen, die Begleitung von Verhandlungen sowie die Berücksichtigung der besonderen regulatorischen Rahmenbedingungen im Mittelpunkt. Bei einer Verkaufsabsicht an sog. Investoren können wir zwischenzeitlich auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz zurückgreifen.
Ziel ist die Entwicklung wirtschaftlich tragfähiger und rechtssicherer Lösungen für Verkäufer, Erwerber, Investoren und Gesellschafter.
Gestaltung ärztlicher Kooperationen
Die Gestaltung ärztlicher Kooperationen erfordert zumeist die sorgfältige Erarbeitung der Interessen der Beteiligten. Zu den wesentlichen Fragestellungen zählt die Wahl einer geeigneten Kooperationsform, sowohl arztrechtlich (z.B. BAG, MVZ, PG, Job-Sharing) als auch gesellschaftsrechtlich (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaft, GmbH). Im Weiteren sind in aller Regel Fragen wie Beteiligungsverhältnisse, Gewinnverteilungsregelungen sowie Fortführungs- und Abfindungsregelungen zu klären.
Besondere Bedeutung kommt dabei den berufsrechtlichen, vertragsarztrechtlichen und steuerlichen Vorgaben sowie den Anforderungen des Antikorruptionsrechts zu. Ziel ist die Entwicklung tragfähiger und rechtssicherer Kooperationsstrukturen, die den Interessen der Beteiligten Rechnung tragen und gleichzeitig eine effiziente Leistungserbringung ermöglichen.
Finanzplanungen und Controlling
Jede strukturierte Zielverfolgung setzt eine systematische Planung voraus. Dadurch wird Transparenz über die wirtschaftliche Entwicklung und eine Grundlage für Abweichungsanalysen geschaffen. Im Mittelpunkt stehen die Planung von Erträgen, Kosten, Liquidität und Investitionen sowie die laufende Analyse der wirtschaftlichen Entwicklung anhand geeigneter Kennzahlen, wie z.B. Benchmark-Zahlen.
Vor wichtigen Investitionsentscheidungen wie bei einer Existenzgründung ist es notwendig, eine detaillierte Planung zu erstellen. Danach ist es von elementarer Bedeutung, die Liquidität stets im Blick zu behalten.
Strategische Beratung
Strategische Entscheidungen bestimmen maßgeblich die zukünftige Entwicklung von Unternehmen im Gesundheitswesen. Sie betreffen insbesondere Investitionen, Praxiserweiterungen, Standortentwicklungen, Fusionen, Kooperationen, Nachfolgeregelungen sowie die Erschließung neuer Geschäftsfelder.
Eine fundierte strategische Beratung setzt die Analyse der wirtschaftlichen Ausgangssituation, der Markt- und Wettbewerbsbedingungen sowie der regulatorischen Rahmenbedingungen voraus. Durch die Entwicklung und Bewertung unterschiedlicher Szenarien können economies of scale oder economies of scope, Chancen und Risiken berücksichtigt und in Handlungsalternativen projiziert werden. Diese lassen sich dann systematisch gegeneinander abwiegen.
FÜR WEN WIR ARBEITEN
Vier Perspektiven, ein Anspruch: Ergebnisse, auf die Sie sich verlassen können.
HEILBERUFE
Ärztinnen, Ärzte & Praxisinhaber
Sie planen Verkauf, Nachfolge oder den Schritt in die Kooperation und brauchen einen Wert, der vor Käufern, Partnern und dem Finanzamt Bestand hat.
TRÄGER & KAPITAL
Kliniken, MVZ-Träger & Investoren
Sie prüfen Zukäufe, Beteiligungen oder Portfolios und benötigen Bewertungen und Betriebsanalysen, die Transaktionssicherheit schaffen.
RECHT
Kanzleien, Gerichte & Versicherer
Sie benötigen gerichtsfeste Gutachten bei Gesellschafterstreit, Zugewinnausgleich, Haftungs- und Schadensfällen oder Kaufpreisanfechtungen.
FINANZEN
Steuerberater & Banken
Sie begleiten Mandanten bei Erbschaft, Schenkung oder Finanzierung und brauchen Werte nach § 199 BewG sowie belastbare Sicherheitenbewertungen.
HALTUNG
Unabhängig, methodisch fundiert und nah am Markt: Wir bewerten nicht nach Schema F, sondern den Einzelfall.


Unsere Sachverständigen verbinden betriebswirtschaftliche Bewertungsmethodik mit langjähriger Markterfahrung im Gesundheitswesen. Das Ergebnis: Werte, die theoretisch sauber hergeleitet und am realen Marktgeschehen plausibilisiert sind.
SO ARBEITEN WIR
In drei Schritten von der Fragestellung zur belastbaren Entscheidungsgrundlage.
1
Anlass verstehen
Im Erstgespräch klären wir Bewertungsanlass und Perspektive, denn der Anlass gibt dem Gutachten die Richtung vor.
2
Analysieren & bewerten
Einzelfallbezogene Analyse mit anerkannter Methodik, plausibilisiert an unserer tiefen Kenntnis des Gesundheitsmarkts.
3
Sicher entscheiden
Sie erhalten ein nachvollziehbares, gerichtsfestes Ergebnis und auf Wunsch Begleitung bis zum Abschluss.
ANERKANNTE METHODIK
Bewertungen, die der höchstrichterlichen Rechtsprechung standhalten.
Wir bewerten nach der modifizierten Ertragswertmethode – dem Verfahren, das sich seit Mitte der 1990er Jahre in Literatur, Praxis und Rechtsprechung durchgesetzt hat. Entscheidend ist die sorgfältige Festlegung der Bewertungsparameter und die Plausibilisierung am Markt.
KONTAKT
Klarheit für Ihre nächste Entscheidung.
Ob Verkauf, Nachfolge, Streitfall oder Investition: Schildern Sie uns Ihr Anliegen, vertraulich und unverbindlich.
Wir sagen Ihnen, welches Vorgehen Ihr Ziel am sichersten erreicht.