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Elektronisches Gesundheitsberufsregister: Start im Herbst

Im Herbst wird das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) mit einem Pilotprojekt in den Bereichen Pflege, Physiotherapie und Hebammen an den Start gehen. Anfang 2022 soll das eGBR bereits in den Regelbetrieb übergehen. 

  • Zum Hintergrund: Das eGBR soll bundesweit für die Ausgabe von SMC-B-Karten und elektronischen Heilberufsausweisen an nicht-approbierte Gesundheitsberufe zuständig sein. Grundlage ist ein Staatsvertrag, der in allen Bundesländern ratifiziert werden muss, was laut Plan noch im Laufe dieses Jahres geschehen soll.
  • Ziel ist es, dass auch die Gesundheitsfachberufe an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden werden, so dass diese künftig Anwendungen wie z. B. die elektronische Patientenakte nutzen können. Die Gesundheitsfachberufe sind mit weitem Abstand die größte Gruppe im Gesundheitswesen. Von den 5,7 Mio. Beschäftigten im Gesundheitswesen entfallen 4,6 Mio. auf die Gesundheitsfachberufe, darunter v. a. Heilmittelerbringer oder Gesundheitshandwerker.
  • Zum Ablauf: Die Leistungserbringer können die Ausweise beim eGBR über ein Serviceportal beantragen. Die Anträge werden an die Gesundheitsämter oder andere Stellen weitergeleitet, die prüfen, ob eine Berufserlaubnis vorliegt.