EXPERTISE FÜR DIE
GESUNDHEITSWIRTSCHAFT
rss_news

Start des E-Rezepts am 1. Juli: Alle Apotheken an TI angeschlossen?

Bereits jetzt können Apotheken auf Wunsch der Patienten den elektronischen Medikationsplan auf der Gesundheitskarte aktualisieren und ab 01.07.2021 auch E-Rezepte verarbeiten. Ab 01.01.2022 wird das Bearbeiten von E-Rezepten für Apotheken zur Pflicht.

 

Hier einige Aspekte zum aktuellen Stand:

  • Eine Erhebung des Deutschen Apothekerverbands (DAV) zeigt, dass inzwischen die Mehrheit der Apotheken in Deutschland an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen ist.
  • Insgesamt sind bereits 75 % aller Apotheken mit rund 14.000 Konnektoren an das Gesundheitsnetz angebunden.
  • Die zum Anschluss benötigten Institutionskarten haben schon über 90 % aller Apotheken (rund 17.000) erhalten.
  • Demnach sollten laut Auskunft des DAV zum Startschuss des elektronischen Rezepts (E-Rezept) am 01.07.2021 bundesweit alle Apothekenbetriebsstätten ausgestattet und in der Lage sein, sämtliche elektronische Verordnungen zu bearbeiten.
  • Zum Ablauf:
    • Der Arzt stellt ein E-Rezept als QR-Code aus. Der Patient entscheidet, ob der QR-Code digital an seine E-Rezept-App übermittelt werden soll oder ob er einen Papierausdruck bevorzugt (weil er bspw. kein Smartphone besitzt).
    • Ist das E-Rezept auf dem Smartphone gespeichert, kann es elektronisch einer lokalen oder einer Online-Apotheke der Wahl übermittelt werden. Bevor der QR Code einer Apotheke verbindlich zugewiesen und das Medikament reserviert wird, kann die Apotheke die Verfügbarkeit prüfen und Auskunft geben, wann das gewünschte Medikament zur Abholung oder zum Versand zur Verfügung steht.
    • Einlösung des E-Rezepts: Der Patient zeigt in der Apotheke den QR-Code in Papierform oder in seiner E-Rezept-App vor. Die Apotheke scannt die Daten ein und händigt das gewünschte Medikament aus.