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Gesetzliche Neuerungen für Ärzte ab April 2021

Zum aktuellen Quartalswechsel sind wieder einige Neuerungen für Ärzte in Kraft getreten.

 

Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Änderungen zum 01.04.2021:

 

  • Corona-Sonderregelungen
    • Die bisherigen Corona-Sonderregelungen gelten aufgrund der aktuellen Infektionslage weiter.
    • Ursprünglich sollten die Sonderregelungen zum 31.03.2021 auslaufen, wurden aber bereits Mitte März bis mindestens 30.06.2021 verlängert (wir berichteten).
    • Die Sonderregelungen betreffen bspw. die Leistungen zur Telefonberatung nach den GOP 01434 und 01433 sowie die Portokosten für Folgerezepte, Verordnungen/Überweisungen, Videosprechstunden ohne Begrenzung, das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach Telefonkontakt etc.

 

  • Corona-Impfung
    • Zum Impfstart in den Praxen stehen ab dem 01.04.2021 2 ICD-10-Schlüsselnummern für die Impfungen in den Praxisverwaltungssystemen bereit (U11.9 für eine Impfung gegen COVID-19 und U12.9 bei unerwünschten Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Schutzimpfung).
    • Für die Erst- und Zweitimpfung können mit der KV bei gesetzlich und privat Versicherten jeweils 20 € abgerechnet werden.

 

  • Kurzarbeitergeld
    • Der erleichterte Bezug von Kurzarbeitergeld ist weiterhin möglich.
    • Die Antragsfrist wird bis Ende 06/2021 verlängert.
    • Ein Betrieb kann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall betroffen sind.

  • Versand elektronischer Arztbriefe
    • Der Versand elektronischer Arztbriefe (E-Arztbriefe) ist nur noch abrechenbar, wenn dafür ein Dienst für die sichere Kommunikation im Medizinwesen (KIM) genutzt wird.
    • Hierbei geht es um die GOP 01660, 86900 und 86901, die mit 11 Cent, 28 Cent und 27 Cent vergütet werden.

  • Schlafbezogene Atmungsstörungen
    • Ab 04/2021 können 3 weitere Fachgruppen die Gebührenordnungspositionen zur Behandlung von kardiorespiratorischer Polygrafie (GOP 30900) und kardiorespiratorischer Polysomnografie (GOP 30901) abrechnen.
    • Sofern sie über die Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin" verfügen, können ab sofort Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgen, Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie sowie für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie die GOPs abrechnen.

  • Pflege
    • Wegen Corona galten großzügigere Regelungen für pflegende Angehörige, die nun zum 01.04.2021 um zunächst 3 weitere Monate verlängert wurden.
    • Um bei einem kurzfristigen Pflegefall die Betreuung eines Angehörigen zu organisieren, können Beschäftigte ihrer Arbeit damit weiterhin 20 Tage statt der üblichen 10 Arbeitstage fernbleiben.
    • Auch das Pflegeunterstützungsgeld, das in dieser Zeit den Lohnausfall ausgleichen soll, kann 20 Tage lang bezogen werden.