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Abschluss der Honorarverhandlungen des Erweiterten Bewertungsausschusses für das Jahr 2022

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat die Honorarverhandlungen für das Jahr 2022 abgeschlossen. Der Orientierungswert steigt um 1,275 % an. In der Interpretation der Honoraranhebungen sind sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärzte Bundesvereinigung (KBV) uneinig.

  • Der Orientierungswert wird im Jahr 2022 um 1,275% - von 11,1244 ct auf 11,2662 ct - ansteigen.
  • Der GKV-Spitzenverband interpretiert den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses bzgl. einer Honoraranhebung mit 1,2 Mrd. €.
  • Die KBV interpretiert den Beschluss bzgl. der Honoraranhebung mit 600 Mio. €.
  • Die Unterschiede der Interpretation entstehen vor allem durch unterschiedliche Interpretationen der Mengeneffekte der Morbidität, Demographie und Steigerungen der extrabudgetären Leistungen.
  • Darüber hinaus ist ebenfalls der Beschluss zur Umsetzung eines allgemeinen Honorarzuschlages in Praxen für gestiegene Hygienekosten über 98 Mio. € gefallen.
  • Der Beschluss soll am 01.01.2022 in Kraft treten.
  • Die genauen Beschlusstexte sind noch nicht veröffentlicht und werden zurzeit ausgearbeitet.