129 Krankenhäuser auf dem Land erhalten 79 Mio. Euro Förderung
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Im Jahr 2026 erhalten 129 Krankenhäuser in ländlichen Regionen zusätzliche Finanzmittel von insgesamt 79 Mio. €, um die stationäre Versorgung sicherzustellen.
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Das sind 18,8 Mio. € mehr als im laufenden Jahr.
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Die Mittel stammen aus den Töpfen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV).
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Die Liste der förderfähigen, bedarfsnotwendigen Krankenhäuser wurde fristgerecht zwischen GKV-Spitzenverband, PKV-Verband und Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) abgestimmt.
Förderhöhe und Verteilung:
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Basisförderung für Krankenhäuser mit 1-2 notwendigen Fachabteilungen: 500.000 €
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Jede weitere Fachabteilung: zusätzlicher Zuschlag von 250.000 €
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Gesetzlich vorgesehen: 500.000-1.000.000 € pro Krankenhaus
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Verteilung 2026:
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91 Häuser: 500.000 €
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18 Häuser: 750.000 €
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20 Häuser: 1.000.000 €
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Neue Standorte und Qualitätsaspekte:
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Vier neue Kinder- und Jugendmedizin-Standorte sowie ein weiterer Grundversorger wurden aufgenommen.
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Stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Stefanie Stoff-Ahnis betont:
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Die Förderung unterstützt die wohnortnahe Versorgung auf dem Land.
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Qualitätskriterien bleiben wichtig, jedoch müssen geförderte Standorte künftig nicht mehr nachweisen, dass sie an der Notfallversorgung teilnehmen.
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Dies bedeutet mehr Geld aus Beitragsgeldern ohne verpflichtenden Qualitätsnachweis - eine kritische Anmerkung im Sinne der Versicherten und Arbeitgeber.
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Voraussetzungen für den Zuschlag:
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Krankenhäuser müssen Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gemäß § 136c Abs. 3 S. 2 SGB V erfüllen.
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Berücksichtigt werden folgende Krankenhausarten:
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Standorte mit je einer Abteilung für Innere Medizin und Chirurgie + Basisnotfallversorgung
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Krankenhäuser mit geburtshilflicher Fachabteilung
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Einrichtungen mit Kinder- und Jugendmedizin
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Die Zuschläge werden auch ausgezahlt, wenn das Krankenhaus kein Defizit aufweist.
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Nach KHVVG entfällt die Pflicht, die Notfallversorgung nachzuweisen, für die betreffenden Fachabteilungen.


