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eAU: Verpflichtend zum 01.10.2021, Praxen aber noch nicht bereit

Zum 01.10.2021 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Vertragsärzte verpflichtend, doch die meisten Praxen sind noch gar nicht vorbereitet.

  • Die IT-Verantwortlichen mehrerer Kassenärztlicher Vereinigungen warnen derzeit vor einem „drohenden Desaster" beim Start der eAU und wenden sich mit einem "Brandbrief" an die KBV.
  • Hinter dem aktuellen Warnbrief steht die ITA-Runde (Informationstechnik in der Arztpraxis), zu der die entsprechenden Abteilungen der KVen Baden-Württemberg, Bayerns, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe gehören.
  • Das Problem bei der eAU ist, dass sie für alle GKV-Versicherten ohne Übergangsfrist angewandt werden muss und die Mehrzahl der Praxen hierfür technisch aber noch nicht bereit ist.
  • Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am eAU-Verfahren sind laut KBV:
    • Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI), idealerweise mit einem Konnektor der die Komfortsignatur unterstützt
    • Anschluss an einen KIM-Dienst (Kommunikation im Gesundheitswesen)
    • elektronischer Arztausweis (eHBA) mindestens in der Generation 2.0
    • Update der Praxis-EDV für die eAU
  • In allen Anforderungspunkten sehen die Autoren des Schreibens derzeit noch starke Defizite.