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Verfahren gegen 2 Ärztinnen in Sachen Corona: Missachtung der Quarantäne, Ausstellung falscher Atteste

Aktuell laufen in Niedersachsen und Brandenburg 2 "Corona-Verfahren": Einer Ärztin wird vorgeworfen, falsche Atteste zur Maskenpflicht-Befreiung ausgestellt zu haben. Die andere Medizinerin soll trotz angeordneter Quarantäne weiter in der Praxis gearbeitet haben.

 

 

1. Fall

  • In Niedersachsen wird einer Ärztin vorgeworfen Blanko-Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt zu haben. Sie war ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten, nachdem auf Demonstrationen zahlreiche Teilnehmer ebendiese Atteste vorgelegt hatten.
  • Das Ausstellen falscher Atteste ist strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Konkret ermittelt die Staatsanwaltschaft Göttingen in derzeit 16 Verdachtsfällen.
  • Die Polizei durchsuchte bereits die Praxisräume der Ärztin, wobei zahlreiche Patientenakten beschlagnahmt wurden.


2. Fall
  • In Brandenburg hat die Stadt Cottbus die Praxis einer Hausärztin geschlossen, die trotz einer Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes und ohne Mundschutz weiter praktiziert haben soll. Gegen die Medizinerin wurde nun ein Bußgeldverfahren eingeleitet, die Praxis wurde amtlich versiegelt.
  • Nach Informationen der Landesärztekammer Brandenburg seien auch Beschwerden gegen eine Cottbusser Arztpraxis wegen Attesten zur Maskenpflicht-Befreiung eingegangen.
  • Ein berufsrechtliches Verfahren wurde laut Ärztekammer bereits eingeleitet.