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Lauterbach: 2 neue Gesetzentwürfe für Digitalisierungsstrategie

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat kürzlich seine aktuelle „Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege" präsentiert. Sein neues Vorhaben soll bereits in den nächsten Wochen in 2 Gesetzentwürfe einfließen.

 

1.) Digitalisierungsgesetz

  • Die elektronische Patientenakte (ePA) wird für alle GKV-Versicherten bis Ende 2024 über die "Opt-out-Funktion" automatisch eingerichtet. "Opt-out" bedeutet: Erst einmal bekommen alle die ePA, und nur wer dann widerspricht (= Opt-out), wird außen vor gelassen.  Bzgl. der "Befüllung" der ePA sind noch nicht alle Details klar. Auf jeden Fall soll die Akte automatisiert auch mit einer digitalen Medikationsübersicht befüllt werden.
  • Das E-Rezept soll zum 01.01.2024 verbindlich und sowohl mit der Gesundheitskarte als auch mit einer App einlösbar werden.
  • Die gematik wird zur Digitalagentur in 100 %-iger Trägerschaft des Bundes werden.
    • Zum Hintergrund: Bislang hält der Staat 51 %.
    • Die gematik wurde 2005 von den Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung mit dem Ziel gegründet, eine sichere Telematikinfrastruktur für den sicheren Austausch medizinischer Daten aufzubauen.
    • 2019 übernahm der Bund 51 % der Gesellschaft.
  • Das 30-%-Limit für telemedizinische Leistungen (Videosprechstunden), soll "kurzfristig" fallen.
  • Gesundheitskioske und Apotheken sollen auch „assistierte Telemedizin" anbieten können - „insbesondere in unterversorgten Regionen". Weitere Details sind auch hier noch nicht bekannt.
  • Durch Schaffung eines neuen interdisziplinären Ausschusses will der Bund die Abstimmungen mit dem Bundesdatenschützer (BfDI) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beschleunigen. 
  • Mit der Einführung eines „Medical Messengers" soll der Datenaustausch zwischen Patient und Arzt ermöglicht werden. Den Messenger soll der Versicherte via einer neuen „Medical-ID" nutzen können.

 

 

2.)  Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)

  • Mit dem Aufbau einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle soll der Zugang zu Versorgungs- und Forschungsdaten ermöglicht werden. Eine Pseudonymisierung soll die Verknüpfung der unterschiedlichen Datenquellen erlauben, die Daten bleiben dezentral gespeichert.
  • Die Datenschutzaufsicht wird verschlankt, indem nur noch ein Landesdatenschutzbeauftragter für ein länderübergreifendes Forschungsvorhaben zuständig sein soll.
  • Die Freigabe von ePA-Daten für die Forschung sollen Patienten in einer ePA-App steuern können. Alle gesammelten, pseudonymisierten ePA-Daten werden automatisch über das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) abrufbar.
  • Auch die forschende Industrie darf Anträge auf Datenzugang beim FDZ stellen. Entscheidend für einen Zugriff auf die Daten soll nicht der Absender, sondern der Nutzungszweck sein, wobei die zu erfüllenden Kriterien hierfür noch entwickelt werden müssen.

 

 

Laut Lauterbach seien die beiden Gesetzentwürfe bereits weitestgehend fertig, die Einzelheiten befänden sich aber noch in der Abstimmung.

 

Weitere Informationen finden Sie hier: Digitalisierungsstrategie