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Apotheken: Neue pharmazeutische Dienstleistungen für GKV-Versicherte

Der Katalog an neuen pharmazeutischen Dienstleistungen inkl. Vergütung steht: Künftig dürfen Apotheken 5 neue Leistungen anbieten und mit der GKV abrechnen.

 

Die Ärzteschaft ist indes empört und sieht die neuen Leistungen als Angriff auf die hausärztliche Versorgung. Laut Dr. Andreas Gassen, KBV-Vorstandsvorsitzender, seien die besonderen Betreuungsleistungen sowohl "inhaltlich fragwürdig" als auch "teuer".

 

Bei den Dienstleistungen handelt es sich um Blutdruckmessen zur Risikoerfassung bei hohem Blutdruck, Betreuung von Patienten nach Organtransplantation sowie unter oraler Antitumortherapie, Schulungen zu Inhalativa und eine erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation.

 

Zum Hintergrund: Eigentlich haben GKV-Versicherte schon seit 01/2022 Anspruch auf die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen, da dies der Gesetzgeber so im Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz festgeschrieben hat. Bezüglich des konkreten Dienstleistungspakets musste die Schiedsstelle eine Entscheidung treffen, nachdem es zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband zu keiner Einigung gekommen war.

 

Hier die neuen Dienstleistungen im Überblick

  • Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation: 
    • Patienten, die dauerhaft 5 oder mehr Arzneimittel verordnet bekommen, sollen eine „erweiterte Medikationsberatung" mit dem Ziel erhalten, die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern. GKV-Versicherte können diese Beratung einmal jährlich, „bei erheblichen Umstellungen der Medikation auch häufiger", beanspruchen.
    • Vergütung: Die Leistung wird mit 90 € (netto) honoriert.
  • Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten:
    • Organtransplantierte, denen Immunsuppressiva verordnet werden, können in den ersten 6 Monaten nach der Transplantation sowie nach einer Neuverordnung eines Immunsuppressivums eine Beratung erhalten, um potenzielle arzneimittelbezogene Probleme zu erkennen bzw. zu vermeiden.
    • Vergütung: 90 € für eine Erstberatung, 17,55 € für eine Folgeberatung im Abstand von 2 - 6 Monaten.
  • Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie:
    • Eine spezifische Beratung sollen auch Patienten erhalten, die orale Krebsmedikamente einnehmen.
    • Auch hier geht es um die Optimierung der Therapiesicherheit in einem Erstgespräch sowie einer Folgeberatung 2 - 6 Monate später.
    • Vergütung: 90 € für ein Erstgespräch, 17,55 € für eine Zweitberatung.
  • Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck:
    • Kunden mit diagnostiziertem Bluthochdruck und Verordnung eines Antihypertensivums können sich 1 x pro Jahr in der Apotheke den Blutdruck kontrollieren lassen. Dort wird der Mittelwert aus 3 Messungen gebildet). Anschließend sollen im Rahmen einer Beratung ggf. konkrete Empfehlungen gegeben werden. Bei Messwerten oberhalb definierter Grenzwerte sollen die Kunden darüber hinaus zu einem Arztbesuch aufgefordert werden.
    • Vergütung: 11,20 € netto; die Leistung darf auch vom pharmazeutischen Personal erbracht werden.
  • Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik:
    • Asthmatiker ab dem 6. Lebensjahr können sich in der Apotheke künftig in die Anwendung ihrer inhalativen Medikamente einweisen lassen und die korrekte Inhalationstechnik üben. Der Anspruch besteht nach Neuverordnung eines Inhalationsgerätes oder bei einem Gerätewechsel zu einem neuen Device. Eine Wiederholung ist nach 12 Monaten möglich, wenn laut Selbstauskunft keine anderweitige Einweisung stattgefunden hat und der Patient sich nicht zwischenzeitlich in das Disease Management Program (DMP) für Asthma und COPD eingeschrieben hat.
    • Vergütung: 20 € netto; die Leistung darf auch vom pharmazeutischen Personal erbracht werden.