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Orientierungswert 2023: Aktuelle Preissteigerungen sollen berücksichtigt werden

Aktuelle Preissteigerungen schlagen sich in der Praxis erst 2 Jahre später im Orientierungswert nieder. Die Vertreterversammlung der KBV (KBV-VV) fordert daher eine Änderung dieser Regelung.

  • Momentan ist es laut KBV so, dass die Praxen die Kostensteigerungen 2 Jahre lang vorfinanzieren, weil der Bewertungsausschuss für seine Berechnungen die letzten beiden verfügbaren abgeschlossenen Datenjahre verwende.
  • Die KBV-VV fordert nun, dass sich die zusätzliche Belastung der Personalkosten und die aktuellen Preissteigerungen bereits im Orientierungswert 2023 niederschlagen.
    • Hintergrund ist u. a. der Wettbewerb um die Fachkräfte in den Praxen.
  • Zusätzlich soll der Vorstand der KBV ein Modell entwickeln, das auch die Inflation im Orientierungswert berücksichtigt.
  • Wird die hohe Inflationsrate nicht berücksichtigt, könnte dies für viele Arztpraxen über kurz oder lang zum Problem werden und die wirtschaftliche Existenz der Praxen bedrohen.