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eAU und E-Rezept: Umstellung in den Praxen bis zum 01.07.2022

Zum 01.07.2022 müssen Praxen spätestens auf eAU und E-Rezept umgestellt sein, um diese Fälle nicht mehr papierhaft zu bedienen.

  • Die Einführung des E-Rezepts sowie der eAU soll u. a. die Medikation sicherer machen, die „Zettelwirtschaft" im gesamten Prozess beenden sowie ärztliche Verordnungen nach einer Videosprechstunde vereinfacht ermöglichen.
  • Das ursprünglich angestrebte Datum der verpflichtenden bundesweiten Einführung zum 01.01.2021 hatte sich kürzlich als nicht haltbar herausgestellt.
  • Zum Hintergrund: Bereits 10/2021 sollte das E-Rezept auf freiwilliger Basis an den Start gehen. Die Anlaufschwierigkeiten sind Großteils auf die Praxissoftware zurückzuführen. Laut KBV stellten bisher nur sehr wenige Software-Anbieter den Praxen die entsprechenden Updates zur Verfügung.
  • Kürzlich wurde zumindest die Testphase des E-Rezepts in der Region Berlin-Brandenburg bis zum Ende 11/2021 verlängert.