Orientierungswert 2023: Aktuelle Preissteigerungen sollen berücksichtigt werden
Aktuelle Preissteigerungen schlagen sich in der Praxis erst 2 Jahre später im Orientierungswert nieder. Die Vertreterversammlung der KBV (KBV-VV) fordert daher eine Änderung dieser Regelung.
- Momentan ist es laut KBV so, dass die Praxen die Kostensteigerungen 2 Jahre lang vorfinanzieren, weil der Bewertungsausschuss für seine Berechnungen die letzten beiden verfügbaren abgeschlossenen Datenjahre verwende.
- Die KBV-VV fordert nun, dass sich die zusätzliche Belastung der Personalkosten und die aktuellen Preissteigerungen bereits im Orientierungswert 2023 niederschlagen.
- Hintergrund ist u. a. der Wettbewerb um die Fachkräfte in den Praxen.
- Hintergrund ist u. a. der Wettbewerb um die Fachkräfte in den Praxen.
- Zusätzlich soll der Vorstand der KBV ein Modell entwickeln, das auch die Inflation im Orientierungswert berücksichtigt.
- Wird die hohe Inflationsrate nicht berücksichtigt, könnte dies für viele Arztpraxen über kurz oder lang zum Problem werden und die wirtschaftliche Existenz der Praxen bedrohen.