EXPERTISE FÜR DIE
GESUNDHEITSWIRTSCHAFT
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Hygienezuschlag für Haus- und Fachärzte ab 01.01.2022

Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hatte im Sommer dieses Jahres den finanziellen Ausgleich für die allgemeinen Hygienekosten in Arztpraxen auf 98 Mio. € beziffert; aktuell wurde die Verteilung dieses Mehrbedarfs für Hygieneaufwendungen festgelegt. Damit sollen die gestiegenen Kosten u. a. für die Verwendung diverser Hygiene-Produkte, Hygieneberatungen oder Fortbildungen aufgefangen werden. Hintergrund ist, dass der Anstieg der Hygienekosten laut KBV bis dato weder im EBM noch im Orientierungswert ausreichend erfasst sei.

  • Der Beschluss des EBA wurde laut KBV gegen die Stimmen der Krankenkassen gefasst.
  • Nach Angaben der KBV ergibt sich aus dem Beschluss für Praxen ein Zuschlag von 2 Punkten, der ab 01.01.2022 zu jeder Grund-, Versicherten- und Konsiliarpauschale gezahlt wird.
  • Damit beträgt der Aufschlag rund 22,5 Ct. pro Fall.
  • Der Zuschlag auf die allgemeinen Hygienekosten ist fachübergreifend gleich hoch; ausgenommen sind Fälle, die als reiner Videokontakt stattfinden.