Ärzte müssen bei Regressen nur noch Mehrkosten rückerstatten
Laut einer aktuellen Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) müssen Ärzte im Falle eines Regresses nicht mehr die Gesamtkosten einer beanstandeten Verordnung tragen, sondern nur noch den Mehrpreis.
- Bei den Regressen kann es sich unter Wirtschaftlichkeitsaspekten zum einen um Arzneimittel-, zum anderen um Heilmittelregresse handeln.
- Künftig sind die Gesamtkosten von einem Arzt nur noch dann zu erstatten, wenn ein aus der GKV ausgeschlossenes Arznei-/Heilmittel verschrieben wurde, wie bspw. ein Erkältungspräparat etc.