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Extrabudgetäre Gesamtvergütung in den letzten 10 Jahren mehr als verdoppelt

In der Dekade 2011 bis 2020 hat sich die extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV) mehr als verdoppelt: von ca. 8,1 Mrd. € (2011) auf 18,2 Mrd. € in 2020.

  • Um ca. 35 % stieg im selben Zeitraum die von der GKV geleistete Gesamtvergütung: von 31,7 Mrd. € in 2011 auf 42,7 Mrd. € im Jahr 2020. Der gedeckelte Teil der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erhöhte sich in diesem Zeitraum um nur 4 % (von 23,6 Mrd. € auf 24,5 Mrd. €).
  • Zugunsten der EGV fällt die Veränderung noch deutlicher aus: 2011 entsprach deren Anteil an der Gesamtvergütung erst 25,2 % des von den Kassen an ihre ambulanten Vertragspartner geleisteten Geldes ungeschmälerten Honorars. In den Jahren bis 2020 nahm dieser Anteil kontinuierlich zu und liegt 2020 bei 42,6 %. Durch die Förderung ärztlicher Dialyseleistungen, der Entbudgetierung probatorischer Sitzungen, der Einführung neuer Geriatrieleistungen und die extrabudgetär konnotierten Fallkonstellationen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) gab es in den Jahren 2013, 2019 und 2020 sprunghafte Zuwächse.
  • Es darf also damit gerechnet werden, dass der durch die Streichung der Neupatientenregelung entstehende Einschnitt durch die Dynamik der EGV-Entwicklung mittelfristig egalisiert werden wird.
  • Im Zeitraum 2014 bis 2018 stieg die extrabudgetäre Vergütung im Schnitt um 5 % gegenüber dem Vorjahr (von Jahr zu Jahr ca. 620 Mrd. € plus).