E-Rezepte vom Arzt direkt zur Apotheke: Zuweisungsverbot?
Im Rahmen des Patiendatenschutzgesetzes (PDSG) will der Gesundheitsausschuss des Bundesrats den Ärzten erlauben, E-Rezepte in Ausnahmefällen direkt an eine Apotheke zur Einlösung zu senden.
- Die konkreten Ausnahmetatbestände, die eine Rezeptzuweisung rechtfertigen, müsste der GBA definieren.
- Zum Hintergrund: Der aktuelle Entwurf des PDSG plant die verbindliche Einführung des E-Rezeptes für 2022.
- Die Apotheker wehren sich bislang gegen die Möglichkeit, dass Ärzte Rezepte direkt über die Praxis-EDV an eine bestimmte Apotheke schicken, da sie Kooperationen und Absprachen zwischen Ärzten und Versandapotheken befürchten.
- Beispiel: Es gibt bereits eine Kooperation zwischen Haus- und Fachärzten und DocMorris zur "Erprobung eines E-Rezepts".
- Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats weist indes darauf hin, dass aktuell bereits ein unzulässiges "Makeln von Rezepten unter anderem per Fax" stattfinden würde.
- Da das PDSG im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, dürften die aktuellen Wünsche der Länderkammer jedoch keine wirklichen Chancen haben.