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Quartal II/2020: Aufhebung der Begrenzungsregelungen für Videosprechstunden

Aufgrund der derzeiten Corona-Problematik sollen die persönlichen Arzt-Patienten-Kontakte möglichst auf Notfälle beschränkt werden. In diesem Zuge haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband aktuell die Begrenzungsregelungen für die Videosprechstunde aufgehoben.

  • Zum Hintergrund: Normalerweise ist die Anzahl der Behandlungsfälle ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt auf 20 % aller Behandlungsfälle beschränkt. Ebenso ist die Menge der Leistungen, die im Rahmen von Videosprechstunden durchgeführt werden dürfen, auf insgesamt 20 % begrenzt. Die Videosprechstunde wird über die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale vergütet.
  • Mit der Aufhebung sind sowohl Fallzahlen als auch Leistungsmengen in Quartal II/2020 nun nicht mehr begrenzt.
  • Die Aussetzung der Begrenzungsregelungen soll zunächst für das Quartal II/2020 gelten. Wie es weitergehen wird, ist derzeit noch offen.
  • Da die Begrenzung in Quartal I/2020 voraussichtlich nicht erreicht wird, wird für das laufende Quartal keine Aufhebung benötigt.