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Neuerungen im EBM-Anhang 2 ab 2024: OPS-Anpassungen und 33 zusätzliche Verfahren

Ab dem 1. Januar 2024 bringt die Aktualisierung des EBM-Anhangs 2 sowohl Anpassungen an die OPS-Version als auch die Aufnahme von 33 neuen Verfahren mit sich, wodurch das Spektrum der abrechenbaren ambulanten und belegärztlichen Operationen in Deutschland erweitert wird.

 

EBM-Anhang 2 wird zum 1. Januar 2024 aktualisiert: Neue Operationen und Anpassungen

  • Am 16. November 2023 hat der Bewertungsausschuss bekannt gegeben, dass der Anhang 2 zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab dem 1. Januar 2024 aktualisiert wird. Dieser Anhang beinhaltet das Verzeichnis der ambulanten und belegärztlichen Operationen, die nach den Kapiteln 31.2 und 36.2 des EBM abgerechnet werden dürfen.
  • Anpassungen an die neue OPS-Version: Die Aktualisierung beinhaltet die Anpassung an die neueste Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Anpassungen umfassen:
    • Aufnahme neuer OPS-Kodes, darunter Destruktion von Nervengewebe und freie Hauttransplantationen mit alloplastischem oder xenogenem Material für Hautersatz bei Verbrennungen und Verätzungen.
    • Ergänzung von OPS-Kodes für gefäßchirurgische Eingriffe mit differenzierter Lokalisationsangabe bei Varizeneingriffen.
    • Streichung veralteter Varizenchirurgie-Kodes und der Exzision von Knochen- und Gelenkgewebe am Wirbelbogen.
  • Aufnahme weiterer 33 Verfahren in den Anhang 2: Zusätzlich zur jährlichen Aktualisierung wurden 33 neue Verfahren in den Anhang 2 aufgenommen, darunter:
    • Biopsien an der Prostata und an Gelenken.
    • Inzisionen im Bereich der Augen und der männlichen Geschlechtsorgane.
    • Revision von venösen Katheterverweilsystemen.
    • Diese Ergänzungen bereiten den Weg für die Erweiterung des Katalogs für ambulantes Operieren im Krankenhaus (AOP-Katalog) durch Verhandlungen zwischen KBV, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft.
  • AOP-Katalog und Anhang 2 EBM: Vertragsärzte und Krankenhausärzte können hiernach ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe durchführen.
    • Der Anhang 2 des EBM regelt das ambulante Operieren für Vertragsärzte.
    • Der AOP-Katalog, ein Anhang zum AOP-Vertrag für Krankenhäuser, enthält ambulant durchführbare Operationen und Eingriffe.
    • Der AOP-Katalog ist in drei Abschnitte unterteilt, wobei Abschnitt 1 rund 2.870 Operationen aus dem Anhang 2 des EBM enthält.
    • Alle Operationen des AOP-Katalogs können von Vertragsärzten zulasten der GKV abgerechnet werden.