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Steuerentlastungsgesetz: Diese Regelungen sind vorgesehen

Kürzlich hat der Bundesrat dem vom Bundestag am 12.05.2022 verabschiedeten Steuerentlastungsgesetz zugestimmt.

 

Folgende steuerentlastende Regelungen sind von dem neuen Gesetz u. a. vorgesehen:

  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Rückwirkend zum 01.01.2022 wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 € auf 1.200 € angehoben.
  • Energiepreispauschale: Alle aktiv tätigen Erwerbspersonen haben für 2022 einmalig Anspruch auf eine steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 €. 
  • Kindergeld: Für jedes Kind, das zum Stand 07/2022 Kindergeld bezieht, erhöht sich das Kindergeld um einen Einmalbetrag ("Kinderbonus") von 100 €. 
  • Grundfreibetrag: Rückwirkend zum 01.01.2022 steigt der Grundfreibetrag für 2022 von aktuell 9.984 € um 363 € auf 10.347 €.
  • Pendlerpauschale: Rückwirkend zum 01.01.2022 wird die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer auf 38 Ct. vorgezogen.
  • Weiterer Fortgang:  Nachdem der Bundespräsident unterzeichnet hat, wird das neue Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet.
  • Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, partiell rückwirkend zum 01.01.2022 (s. o.).