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Umsetzung des E-Rezeptes: Bis 30. Juni 2020 soll 1.0-Version vorliegen!

Die gematik hat bis 30.06.2020 Zeit, um Spezifikationen und Zulassungsverfahren zu schaffen, damit Rezepte vom Arzt in digitaler Form übermittelt werden können.

  • Die gematik sieht sich bei der geplanten Umsetzung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) auf einem guten Weg. „Das werden wir rechtzeitig nach vorne bringen können", so der Geschäftsführer der gematik Dr. Markus Leyck Dieken.
  • Bis Ende 06/2020 werde laut Leyck Dieken eine Art 1.0-Version des E-Rezepts vorliegen.
  • In einer folgenden 2.0-Version 2021 werde dann auch das sog. Grüne Rezept integriert sein und sich auf digitalem Wege übermitteln lassen.
  • Zum Hintergrund: Laut Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) werden derzeit täglich etwa 1,3 Mio. Papierrezepte ausgestellt. Bei etwa 700 Mio. Verordnungen im Jahr müsse die Umsetzung des E-Rezepts zwingend komfortabel ausgestaltet sein. Um das E-Rezept technisch umzusetzen, ist ein zentraler Datenserver geplant. Auf diesem könnten die verschiedenen IT-Anbieter mit ihren Lösungen aufsetzen. Somit werde ein technisch stabiles Rückgrat und zugleich Wettbewerb beim Rollout des elektronischen Rezepts sichergestellt. Laut Leyck Dieken werden von der gematik Erfahrungen aus laufenden Pilotprojekten zum E-Rezept in ihre Überlegungen mit einbezogen.
  • Wichtig sei laut gematik, dass das E-Rezept mit dem digitalen Medikationsplan und der elektronischen Patienten verknüpft sei.
  • Kritik übte der Leiter des Bereichs Sicherstellung bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Sebastian John an den gesetzten Fristen für Ärzte und Apotheker: So müssten diese bereits bis Ende März 2020 die Voraussetzungen für das E-Rezept schaffen. Am Ende werde es auch nicht so sein, dass jeder Patient gleich zum 1. Juli 2020 das E-Rezept nutzen könne, dann ginge das Prozedere im Großen nämlich erst los. Daher sei der Termin für die „tatsächliche Feldverfügung" noch offen.