Hausärztliche Leistungen ab Q4/2025: Diese GOPs sind künftig voll extrabudgetär
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat konkretisiert, welche hausärztlichen Leistungen künftig vollständig extrabudgetär vergütet werden - ein zentraler Bestandteil des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG). Die Uneinigkeit zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Krankenkassen machte ein Schiedsverfahren nötig, dessen Ergebnisse inzwischen veröffentlicht wurden.
Was wird entbudgetiert?
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Ab dem 4. Quartal 2025 werden alle Leistungen des EBM-Kapitels 3 (hausärztlicher Bereich) vollständig vergütet.
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Auch Hausbesuche gemäß den GOP-Nummern 01410-01413 sowie 01415 (inkl. GOP mit Suffix) zählen dazu, ausgenommen sind dabei Besuche durch Kinder- und Jugendmediziner.
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Voraussetzung: Diese Leistungen müssen im jeweiligen KV-Bezirk im Jahr 2023 zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) gehört haben.
Bereits extrabudgetäre Leistungen bleiben außen vor
Folgende GOPs, die schon extrabudgetär abgerechnet wurden, sind nicht Teil der neuen Entbudgetierung:
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03008, 03011-03015 (Terminvermittlungszuschläge)
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03222 (Medikationsplan)
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03325, 03326 (Telemonitoring)
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03355 (Echtzeit-Glukosemessung)
Diese Positionen werden nicht auf den hausärztlichen MGV-Anteil angerechnet, der als Grundlage zur Budgetierung 2023 diente.
Vergütung: Keine Begrenzung mehr
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Die entbudgetierten Leistungen werden ohne Obergrenze zum jeweils geltenden regionalen Euro-Gebührenordnungspreis abgerechnet.
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Sollte der errechnete MGV-Anteil für Hausärzte nicht ausreichen, müssen die Kassen die Differenz nachzahlen.
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Überzahlungen aus früheren Quartalen werden gegengerechnet.
Nicht einbezogen in die Entbudgetierung:
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Leistungen aus der Psychosomatik: GOP 35100 und 35110
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Ultraschalluntersuchungen, obwohl diese vom Hausärzteverband ebenfalls als typische hausärztliche Leistungen gefordert wurden
Wie diese Positionen künftig budgetiert werden, ist noch nicht entschieden.
Vorhaltepauschale: Einigung weiter offen
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Die neue hausärztliche Vorhaltepauschale, ebenfalls Teil des GVSG, soll die GOP 03040 ersetzen.
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Noch herrscht keine Einigung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband über deren endgültige Ausgestaltung.
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Es besteht Konsens über eine sogenannte Konvergenzphase, die einen stufenweisen Übergang für Hausarztpraxen ermöglichen soll.
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Geplant ist eine Staffelung der neuen Pauschale nach Strukturmerkmalen wie:
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Besuchstätigkeit (z. B. Haus- oder Pflegeheimbesuche)
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Öffnungszeiten, die sich am Versorgungsbedarf orientieren
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Mindestanzahl an betreuten Patienten
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Nutzung digitaler TI-Anwendungen (Telematikinfrastruktur)
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