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KZBV/IGES-Institut: Gutachten "Investorenbetriebene MVZ in der vertragszahnärztlichen Versorgung"

Wie haben sich zahnärztliche Investoren-MVZ entwickelt? Mit dieser Frage beschäftigt sich das aktuelle Gutachten des IGES-Instituts im Auftrag der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

  • Trotz der Regulierungsversuche des Gesetzgebers nimmt die Bedeutung von Investoren-MVZ in der vertragszahnärztlichen Versorgung zu: In Q IV/2015 gab es bundesweit 11 zahnärztliche MVZ in Investoren-Trägerschaft (meist Private-Equity-Gesellschaften). Zum Vergleich: In Q I/2020 waren es bereits 207. Dies entspricht bundesweit ca. 20 % aller Z-MVZ.
  • Zum Hintergrund:
    • 2015 machte das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz erstmals fachgruppengleiche MVZ und damit rein zahnärztliche MVZ (sog. Z-MVZ) möglich.
    • 2019 wurde mit dem Terminservicegesetz (TSVG) versucht, die Anbietervielfalt in der vertragszahnärztlichen Versorgung zu erhalten: Seit 05/2019 darf ein Krankenhaus mit den von ihm gegründeten MVZ nur noch bis zu einer bestimmten Obergrenze Anteile an der Versorgung übernehmen. Der genaue Wert schwankt in Abhängigkeit vom Versorgungsgrad des jeweiligen Planungsbezirks.
  • Bei den Investor getragenen Z-MVZ handelt es sich in aller Regel nicht um Praxisneugründungen, sondern um den Aufkauf bereits bestehender Zahnarztpraxen.
  • Im Vergleich zur klassischen zahnärztlichen Einzelpraxis oder BAG sind bei Investoren-MVZ im Schnitt mehr Zahnarztstellen in den Praxisstandorten angesiedelt sind, die überwiegend von angestellten Zahnärzten besetzt sind.
  • Viele dieser MVZ treten im Zusammenschluss als Ketten auf.
  • Zur regionalen Verteilung: 30 % aller von Investoren getragenen MVZ sind in großstädtischen Planungsbezirken zu finden.

Das Gutachten "Investorenbetriebene MVZ in der vertragszahnärztlichen Versorgung" finden Sie hier als PDF zum kostenfreien Download.