Steuerentlastungsgesetz: Diese Regelungen sind vorgesehen
Kürzlich hat der Bundesrat dem vom Bundestag am 12.05.2022 verabschiedeten Steuerentlastungsgesetz zugestimmt.
Folgende steuerentlastende Regelungen sind von dem neuen Gesetz u. a. vorgesehen:
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Rückwirkend zum 01.01.2022 wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 € auf 1.200 € angehoben.
- Energiepreispauschale: Alle aktiv tätigen Erwerbspersonen haben für 2022 einmalig Anspruch auf eine steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 €.
- Kindergeld: Für jedes Kind, das zum Stand 07/2022 Kindergeld bezieht, erhöht sich das Kindergeld um einen Einmalbetrag ("Kinderbonus") von 100 €.
- Grundfreibetrag: Rückwirkend zum 01.01.2022 steigt der Grundfreibetrag für 2022 von aktuell 9.984 € um 363 € auf 10.347 €.
- Pendlerpauschale: Rückwirkend zum 01.01.2022 wird die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer auf 38 Ct. vorgezogen.
- Weiterer Fortgang: Nachdem der Bundespräsident unterzeichnet hat, wird das neue Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet.
- Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, partiell rückwirkend zum 01.01.2022 (s. o.).