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Strukturschwache Regionen: Krankenhäuser für ambulante Versorgung öffnen

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die sektorenübergreifende Versorgung, in der auch die beiden Regierungsfraktionen vertreten sind, will den Sicherstellungsauftrag neu definieren. Dabei sehen erste Vorschläge und Arbeitsergebnisse vor, dass die Länder in strukturschwachen Regionen zusätzliche Möglichkeiten erhalten sollen, Kliniken Versorgungsaufträge für ambulante Behandlungen zu übertragen. Der derzeitige Arbeitentwurf für ein Eckpunktepapier ist noch nicht mit Gesundheitsminister Jens Spahn, CDU, abgestimmt.

  • Die Länder sollen sich bei der Öffnung der Krankenhäuser am „aktuellen und zukünftigen Bedarf", der anhand der Altersstruktur der Ärzte, der Demografie und an sozio-ökonomischen Besonderheiten ermittelt werden soll, orientieren, so der Entwurf.
  • Konkret soll sich das ambulante Leistungsspektrum des Krankenhauses auf Leistungsbereiche beschränken, in denen „ein aktueller oder zukünftiger ambulanter Versorgungsbedarf besteht". So sollen Häuser mit internistischen Abteilungen bspw. auch hausärztliche Leistungen erbringen können.
  • In die Regelungen fließen außerdem Vorstellungen aus den Kassenärztlichen Vereinigungen mit ein, für die stationäre Versorgung überflüssige Krankenhäuser in ambulante Gesundheitszentren umzuwandeln.
  • Ist das stationäre Angebot eines Krankenhauses „bedarfsnotwendig", soll ebenso die Möglichkeit einer Umwandlung in ein sektorenübergreifendes ambulant-stationäres Gesundheitszentrum vorgesehen sein.
  • Die Bund-Länder-AG will zudem wohl auch Vorschläge des Sachverständigenrates für einen gemeinsamen fachärztlichen Versorgungsbereich aufgreifen. Dazu sollen alle gemeinsamen fachärztlichen Leistungen/Diagnosen sowohl von ambulant als auch stationär tätigen Ärzten erbracht und nach einheitlichen Sätzen vergütet werden.