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Ex-Pflegeheimbetreiberin wegen Millionenbetrugs vor Gericht

Die ehemalige Betreiberin eines Pflegeheims im Landkreis Rostock steht aktuell erneut vor Gericht, nachdem sie bereits wegen der Unterbringung von Bewohnern unter menschenverachtenden Bedingungen verurteilt wurde.

  • Diesmal wird ihr schwerer Betrug in Millionenhöhe gegen Kranken- und Pflegeversicherungen vorgeworfen.
  • Die 37-jährige Frau, die bereits zu 4 Jahren Haft verurteilt wurde, muss sich erneut vor dem Rostocker Landgericht verantworten.
  • Der Prozessbeginn, der ursprünglich für den 4. Mai geplant war, wurde aufgrund einer kurzfristigen Erkrankung der Angeklagten verschoben.
  • Laut Anklage betrieb die Frau ihre Einrichtung in Krakow am See zwischen Mai 2013 und Oktober 2015 ohne eine verantwortliche Pflegedienstleitung. Dennoch stellte sie Rechnungen in Höhe von insgesamt gut 1,8 Mio. € an Kranken- und Pflegekassen, die größtenteils beglichen wurden.
  • Das Landgericht Rostock hatte die Frau im Juni 2022 bereits wegen Freiheitsberaubung, Misshandlung Schutzbefohlener und Betrugs zu einer 4-jährigen Haftstrafe verurteilt.
  • Das Urteil ist seit März dieses Jahres rechtskräftig.
  • Zum Hintergrund: Senioren wurden in den geschlossenen Einrichtungen, die im Jahr 2016 ihren Betrieb einstellten, unter menschenverachtenden Bedingungen in "Dreckslöchern" untergebracht, da die Betreiberin vorrangig auf Gewinn aus war.

 

Ex-Pflegeheimbetreiberin wegen Millionenbetrugs vor Gericht

Die ehemalige Betreiberin eines Pflegeheims im Landkreis Rostock steht aktuell erneut vor Gericht, nachdem sie bereits wegen der Unterbringung von Bewohnern unter menschenverachtenden Bedingungen verurteilt wurde.

  • Diesmal wird ihr schwerer Betrug in Millionenhöhe gegen Kranken- und Pflegeversicherungen vorgeworfen.
  • Die 37-jährige Frau, die bereits zu 4 Jahren Haft verurteilt wurde, muss sich erneut vor dem Rostocker Landgericht verantworten.
  • Der Prozessbeginn, der ursprünglich für den 4. Mai geplant war, wurde aufgrund einer kurzfristigen Erkrankung der Angeklagten verschoben.
  • Laut Anklage betrieb die Frau ihre Einrichtung in Krakow am See zwischen Mai 2013 und Oktober 2015 ohne eine verantwortliche Pflegedienstleitung. Dennoch stellte sie Rechnungen in Höhe von insgesamt gut 1,8 Mio. € an Kranken- und Pflegekassen, die größtenteils beglichen wurden.
  • Das Landgericht Rostock hatte die Frau im Juni 2022 bereits wegen Freiheitsberaubung, Misshandlung Schutzbefohlener und Betrugs zu einer 4-jährigen Haftstrafe verurteilt.
  • Das Urteil ist seit März dieses Jahres rechtskräftig.
  • Zum Hintergrund: Senioren wurden in den geschlossenen Einrichtungen, die im Jahr 2016 ihren Betrieb einstellten, unter menschenverachtenden Bedingungen in "Dreckslöchern" untergebracht, da die Betreiberin vorrangig auf Gewinn aus war.