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Landarztquote in Sachsen: Harte Sanktionen bei Verstößen gegen Vorgaben

Ein aktueller Gesetzentwurf der sächsischen Staatsregierung, der jetzt vom Wissenschafts- und Gesundheitsausschuss des sächsischen Landtags mehrheitlich angenommen wurde, sieht eine Strafe von 250.000 € vor, wenn gegen bestimmte Vorgaben der Landarztquote verstoßen wird.

  • Zum Hintergrund: Der Gesetzentwurf war 06/2021 in den Landtag eingebracht worden. Er sieht vor, dass bis zu 50 Medizinstudienplätze nach der Landarztquote vergeben werden können. Die sächsische Regierung rechnet in den Jahren 2021 - 2024 mit jährlichen Kosten von jeweils rund 110.000 € für die Umsetzung der Landarztquote.
  • In Sachsen müssen sich Bewerber für ein Medizinstudium aufgrund der Landarztquote verpflichten, nach dem Studium unverzüglich die Facharztausbildung für Allgemeinmedizin zu absolvieren. Nach der Facharztausbildung soll die vertragsärztliche Tätigkeit ebenfalls unverzüglich aufgenommen werden.
  • Mindestens 10 Jahre müssen die Bewerber als Hausarzt in unterversorgten oder von der Unterversorgung bedrohten Gebieten auf den Land ärztlich tätig sein.
  • Wird gegen diese Bestimmungen verstoßen, wird die Vertragsstrafe von 250.000 € fällig.
  • Der Vertragsstrafe liegt die Annahme zugrunde, dass die Kosten eines Medizinstudiums bei rund 200.000 € liegen, dazu kommt ein „angemessener Strafaufschlag".