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G-BA: Beschluss zur Wiedereinführung der Tele-AU am 04.08.2022 erwartet

Dass die telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) in die Praxen zurückkommen werden, war absehbar: Bereits in der nächsten Sitzung (04.08.2022) will der G-BA einen entsprechenden Beschluss fassen.

  • Demnach sollen Ärzte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei Erkältungsbeschwerden ihrer Patienten wieder nach ausschließlich telefonischem Kontakt ausstellen dürfen, so eine aktuelle Diskussion in der letzten Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
    • Zum Hintergrund: Zu Beginn der Corona-Pandemie war eine Sonderregelung in Kraft getreten, die die Tele-AU in den Praxen in der Regelversorgung ermöglichte. Die Regelung galt bis Ende 05/2022. Die erneute Möglichkeit wurde u. a. von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und dem Deutschen Hausärzteverband gefordert.
  • Aufgrund der hohen Corona-Inzidenz ist geplant, am 4. August einen entsprechenden Beschluss zur Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie zu fassen. In diesem Zuge soll auch gleich beschlossen werden, ab und bis wann die Tele-AU wieder möglich sein soll.
  • Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßt das Vorhaben.