eAU: Verpflichtend zum 01.10.2021, Praxen aber noch nicht bereit
Zum 01.10.2021 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Vertragsärzte verpflichtend, doch die meisten Praxen sind noch gar nicht vorbereitet.
- Die IT-Verantwortlichen mehrerer Kassenärztlicher Vereinigungen warnen derzeit vor einem „drohenden Desaster" beim Start der eAU und wenden sich mit einem "Brandbrief" an die KBV.
- Hinter dem aktuellen Warnbrief steht die ITA-Runde (Informationstechnik in der Arztpraxis), zu der die entsprechenden Abteilungen der KVen Baden-Württemberg, Bayerns, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe gehören.
- Das Problem bei der eAU ist, dass sie für alle GKV-Versicherten ohne Übergangsfrist angewandt werden muss und die Mehrzahl der Praxen hierfür technisch aber noch nicht bereit ist.
- Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am eAU-Verfahren sind laut KBV:
- Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI), idealerweise mit einem Konnektor der die Komfortsignatur unterstützt
- Anschluss an einen KIM-Dienst (Kommunikation im Gesundheitswesen)
- elektronischer Arztausweis (eHBA) mindestens in der Generation 2.0
- Update der Praxis-EDV für die eAU
- In allen Anforderungspunkten sehen die Autoren des Schreibens derzeit noch starke Defizite.