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Orientierungswert für ärztliches Honorar steigt um 2 %

Der Erweiterte Bewertungsausschuss beschloss am 14.09.2022 - gegen die Stimmen der Ärzteschaft - eine Steigerung des Orientierungswertes für Leistungen von Vertragsärztinnen und Vertragsärzte für 2023 um 2 %. Damit liegt der Orientierungswert ab 2023 bei ca. 11,4915 Cent (derzeit 11,2662 Cent).

  • Die Erhöhung entspricht einem zusätzlichen Honorar von 780 Mio. €. Die vertragsärztlichen Gesamtvergütung wird damit im nächsten Jahr voraussichtlich auf ca. 14,4 Mrd. € anwachsen, so der Spitzenverband der Krankenkassen. Jeder niedergelassene Arzt/Ärztin erhält dadurch ca. 11.000 € zusätzliches Honorar in 2023.
  • Die Krankenkassen argumentierten vor der Entscheidung, dass durch Impfungen und Zuschläge im Jahr 2021 je Praxisinhaber ein durchschnittliches Honorar von ca. 17.200 € erwirtschaftet worden wäre. Die wirtschaftliche Situation der Ärzteschaft sei damit besser denn je.
  • Der Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands (SpiFa) Robert Schneider bezeichnete das Ergebnis als „Schlag ins Gesicht der Versorgerpraxen". Die aktuelle Inflation, Preissteigerungen bei Personal und Energie würden nicht adäquat abgebildet.
  • Auch die KBV kritisierte das Ergebnis als nicht kostendeckend.
  • Zum Hintergrund: Der Erweiterte Bundesausschuss setzt sich aus jeweils drei Vertretern der KBV, des GKV-Spitzenverbands sowie drei unparteiischen Mitgliedern zusammen.