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GBA: Aufstockung der Hausarztsitze um 260 Stellen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat in seiner Sitzung am 15.07.2021 die Bedarfsplanung angepasst.

  • Durch die aktuelle Anpassung können bundesweit rund 260 zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten für Hausärzte ausgewiesen werden.
  • Die zusätzlichen Hausarzt-Sitze wurden durch eine Veränderung des Morbiditätsfaktors möglich.
    • Der Morbiditätsfaktor soll sicherstellen, dass sich eine veränderte Krankheitslast auch auf die regionale Bedarfsplanung auswirkt.
  • In Regionen mit einer höheren Morbidität als im Bundesschnitt werden die Verhältniszahlen (Anzahl Einwohner pro Arzt) gesenkt und damit mehr Arztsitze ausgewiesen.
  • Bei der hausärztlichen Versorgung sind es statt bisher 1.671 Einwohnern je Hausarztsitz künftig 1.606.
  • Da neben der Morbidität auch Daten zur Alters- und Geschlechtsstruktur in die Berechnung einfließen, sinkt das Verhältnis weiter, sodass künftig 1.344 Einwohner auf einen Hausarztsitz kommen.
  • Die finalen Änderungen der Bedarfsplanungs-Richtlinie treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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